Über den Beruf des vereidigten Übersetzers in Polen, Teil I

In Polen wird der Beruf des vereidigten Übersetzers auf zentraler Ebene geregelt, was bedeutet, dass landesweit dieselben Regeln für die Erlangung der Qualifikation und die Ausübung des Berufs gelten. Seit 2005 kann der Status eines vereidigten Übersetzers nur nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung vor der Staatlichen Prüfungskommission in Warschau erlangt werden. Die Bestehensquote dieser Prüfung bleibt seit Jahren konstant niedrig. Dies liegt vor allem an den hohen Anforderungen, die an die Kandidaten gestellt werden – hervorragende Kenntnisse der Fremd- und Muttersprache, umfassendes Allgemeinwissen sowie die Beherrschung der Fachterminologie in verschiedenen Bereichen wie Zivilrecht, Strafrecht oder Wirtschaftsrecht. Es muss jedoch betont werden, dass vereidigte Übersetzer hauptsächlich mit hochspezialisierten Texten arbeiten, weshalb die Anforderungen an die Kandidaten hoch bleiben müssen. Der Besitz der oben genannten Fähigkeiten und Kenntnisse garantiert, dass nur qualifizierte Personen Zugang zu diesem Beruf erhalten.

Gemäß dem in Polen geltenden Recht dürfen beglaubigte Übersetzungen ausschließlich von vereidigten Übersetzern angefertigt werden, die in das vom Justizminister geführte Verzeichnis eingetragen sind. Die Berechtigung zur Ausübung des Berufs wird vom polnischen Justizministerium verliehen. Nach erfolgreich bestandener staatlicher Prüfung erhält der Übersetzer während der Vereidigung eine Zulassungsnummer und einen Stempel, der von der Polnischen Münze (Mennica Polska) ausgegeben wird. Der Stempel enthält im Außenkreis den Vor- und Nachnamen des Übersetzers und im Inneren die Sprache, für die der Übersetzer zugelassen ist, sowie seine Zulassungsnummer.

Im Alltag werden vereidigte Übersetzer von der Justiz und staatlichen Institutionen wie Gerichten, Standesämtern, der Polizei, Notaren und Banken in Anspruch genommen. Zudem fertigen sie beglaubigte Übersetzungen auch für Privatpersonen an.